Nach § 34 Abs. 4 und 7 des AWG sind Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen strafbar. Die Konsequenzen daraus reichen von wirtschaftlichen Geldbußen bis hin zum Freiheitsentzug. EE Solutions bietet als zusätzliches Modul zum eNVenta ERP-System ein Adress-Screening in Form eines Abgleichs gegen relevante Sanktionslisten zu Ihren im System geführten Geschäftspartnern, wie Kreditoren, Debitoren, Vertriebskontakten, sowie zum Personal.

So können Sie wahlweise zu bestimmten Zeitpunkten oder permanent Prüfungen aller in Ihrem System hinterlegten Personen gegen die in den Terrorlisten aufgeführten verdächtigen Personen durchführen.

Kommt es bei diesem Abgleich zu einer Treffer-Anzeige, so können Sie parametrisieren, was in diesem Fall zu tun ist. Entweder Sie sperren alle Aktivitäten zu dieser Person oder ein autorisierter Mitarbeiter setzt diese als Treffer bezeichnete Person auf die sog. „Good-Guy-Liste“, weil es sich bspw. um einen Namensgleichheit handelt.

Ein entsprechendes Reporting ermöglicht jederzeit die Nachvollziehbarkeit.

So können Sie sicherstellen, dass Sie gesetzeskonform handeln und keine Sanktionen gegen Ihr Unternehmen befürchten müssen.