Nutzungsbedingungen zum Download der EEService-Clients

Die EE Solutions GmbH, nachfolgend EES, erbringt zusätzlich zu Ihren Software-Produkten auch Fernwartungsleistungen mittels des „EEServiceClients“ gegenüber ihren Kunden.

Über die Software des jeweiligen „EEServiceClients“ ermöglicht der Kunde dem EES-Mitarbeiter die Einsicht auf seinen Computerbildschirm bzw. nach Bestätigung, die Fernsteuerung des Computers mit der Möglichkeit der Datenveränderung.

1 Art und Umfang der Leistung / Vergütung

Die Leistung im Rahmen der Installation und Beratung mithilfe der „EEServiceClients“ bezieht sich in der Regel auf die von EES gelieferte Hardware oder Software.
Die EEService-Clients stehen für folgende System zum Download zur Verfügung:
 - Microsoft Windows Systeme
 - macOS Systeme
 
Insbesondere erbringt EES nachfolgende Leistungen auf die gelieferte Hardware und Software:
Installation der Hardware und Software im Rahmen eines Update-Services
Konfiguration der Hardware und Software
Einweisung des Kunden in die Nutzung der Hardware und Software
Supportleistungen (per Vertrag oder per Auftrag), die via Fernwartung bearbeitet werden können
Im Bedarfsfall Betreuung des Kunden bei der Nutzung der Hardware und Software, Analyse von Fehlern.
Die Regelungen der mit dem Kunden abgeschlossenen einzelnen Hardwareverträge, lizensierten Softwareüberlassungsverträgen, anderen vertraglichen Regelungen oder separaten Aufträgen gelten unabhängig von dieser Vereinbarung bzw. präzisieren die vereinbarten Leistungen.
Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte werden durch die Fernwartung nicht berührt.
Der Einsatz der Fernwartungssoftware „EEServiceClients“ ist für den Kunden kostenfrei.
Die Leistungserbringung erfolgt während der Geschäftszeiten von EES jeweils zu den vereinbarten und gültigen Konditionen von EES. Für Arbeiten außerhalb dieser Geschäftszeiten werden Zuschläge, gemäß der dann jeweils gültigen Preisliste von EES berechnet.

2 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat evtl. Fehler bzw. Anwendungsprobleme so genau wie möglich zu beschreiben. Bei der Fehlerbeseitigung hält er sich an die Handlungsanweisungen bzw. Empfehlungen des EES-Mitarbeiters.
Der Kunde hat seine Datenbestände und IT-Systeme durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen, wie zum Beispiel Virenscanner, Firewalls und Passwortschutz ausreichend zu schützen.
Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form. Diese Sicherung muss eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten garantieren. Wird EES beauftragt eine Datensicherung oder eine Wiederherstellung von gesicherten Daten vorzunehmen, so sind diese Leistungen für den Kunden kostenpflichtig.
Der Kunde stellt sicher, dass die Hardware und Software-Produkte jeweils in der aktuellen lizensierten Version, unter Einsatz der jeweils zur Verfügung stehenden Updates verwendet werden.
Erfährt EES im Laufe der Fernwartung sicherheitsrelevante Kennwörter, verpflichtet sich der Kunde diese sofort nach Beendigung der Fernwartung sicherheitsbedingt zu ändern.

3 Haftung / Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:

Eine mögliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst Änderungen an der Hard- oder Software vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden. Eine über den vorhersehbaren typischen Schaden hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
EES haftet darüber hinaus für Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
EES haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sie deren Vernichtung schuldhaft verursacht hat. Es gehört zu den Obliegenheiten des Kunden, sicherzustellen, dass Daten mindestens kalendertäglich durch Sicherungskopien gesichert werden. Für Datenverlust, der wegen der Obliegenheitsverletzung zur Datensicherung eingetreten ist, haftet EES nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für fehlerhafte Hardware und Software als solche wird nicht gehaftet.
Die Support-Anfragen an EES werden häufig insbesondere dann gestellt, wenn bereits Dritte vergeblich versucht haben eine Problemlösung herbeizuführen bzw. wenn bereits ein nicht wieder gut zu machender Schaden, z.B. mit dem unwiederbringlichen Verlust von Daten eingetreten ist. In diesen Supportfällen haftet EES ausdrücklich nicht, selbst dann nicht, wenn ausdrücklich unkonventionelle Methoden, z.B. zur Datenrettung eingesetzt werden müssen.
EES gegenüber besteht ein möglicher Rechtsanspruch zur Wiedergutmachung bzw. ein Anspruch in Form eines Schadenersatzes ausdrücklich nicht.

4 Sicherheit, Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde autorisiert die Fernwartung beim Verbindungsaufbau durch die Nennung oder Eingabe einer speziellen Sitzungsnummer (ID), die im heruntergeladenen Support-Tool in einem separaten Fenster erscheint bzw. die er vom EES-Supportmitarbeiter telefonisch erhält. Nur nach fehlerfreier Eingabe dieser Nummer wird eine Kommunikation über das Internet zwischen beiden Teilnehmern hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt.  Die ID ist jeweils nur für eine Sitzung gültig.
EES zeichnet den Supportvorgang nur zum Zweck der Dokumentation und Nachweis der Supporttätigkeit und zu Abrechnungszwecken auf.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweiligen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt. Die Fernwartung erfolgt als Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des Art. 28 EU-DSGVO. Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung verantwortlich.
EES ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen. Die mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter von EES sind schriftlich zur Einhaltung des Datenschutzes und zur Geheimhaltung verpflichtet.
EES verpflichtet sich, die bei der Wartungsmaßnahme erhaltenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald diese für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Hiervon ist die oben vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme ebenso ausgenommen, wie gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflichten. Weitere Details zum Datenschutz werden in der Datenschutzerklärung von EES ausgeführt.

5 Vertragslaufzeit und Vertragsende

Der Vertrag kommt mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden-System und dem EES-Support-System durch den Kunden zustande.
Der Vertrag endet mit Schließung der Fernwartungssitzung.
EES ist berechtigt, die Fernwartung abzulehnen oder jederzeit auch ohne Durchführung von Einstellungsarbeiten beziehungsweise einer Fehlerbehebung zu beenden.
EES ist nicht verpflichtet, den Grund der Beendigung mitzuteilen.
Ein Anspruch auf Durchführung von Fernwartungsarbeiten besteht nicht.

6 Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit

Sollten einzelne Klauseln des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

7 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EES. Sie liegen in den Geschäftsräumen aus und werden auf Wunsch ausgehändigt.

8 Gerichtsstand und Geltung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler.
 

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53501 Grafschaft